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ArbG Berlin, 09.03.2000 - 41 BVGa 6000/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhandlungsanspruch des Betriebsrates über einen Interessenausgleich und Sozialplan bei Personalabbau; Unterlassungsanspruch bezüglich der Durchführung der Betriebsänderung; Zweck des Beratungsrechtes ist die Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen bei einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 22.02.1995 - 10 ABR 23/94
Sozialplan neu gegründeter Unternehmen
Auszug aus ArbG Berlin, 09.03.2000 - 41 BVGa 6000/00
Es geht mithin nicht um die Änderung bestehender rechtlicher Strukturen, d.h. von bestehenden Unternehmen als juristischen Personen, sondern darum, daß bestehende unternehmerische Aktivitäten innerhalb von rechtlichen Strukturen wahrgenommen werden, die sich von den bisher bestehenden unterscheiden (BAG, Beschluß vom 22. Februar 1995 - 10 ABR 23/94 -, NZA 1995, 697ff). - LAG Berlin, 07.09.1995 - 10 TaBV 5/95
Betriebsrat: Beratung und Verhandlung über Interessenausgleich bei erheblichem …
Auszug aus ArbG Berlin, 09.03.2000 - 41 BVGa 6000/00
Der Betriebsrat hat deshalb nicht nur eine ihm von der Rechtsordnung garantierte Rechtsposition auf Beteiligung am Verfahren, sondern auch einen damit einhergehenden - in der Regel auf 3 Monate zeitlich begrenzten - Unterlassungsanspruch zur Sicherung seines Beteiligungsrechtes (vgl. LAG Berlin, Beschluß vom 7. September 1995, NZA 1996, 1284 ff;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, Betriebsverfassungsgesetz, Rdnr. 112 ff zu § 111 BetrVG, 19. Aufl. 1998).